Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der PROMUS-Immobilien-Management GmbH
Vorbemerkung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PROMUS Immobilien-Management GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden. Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 1 Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, insbesondere durch:
Anforderung von Exposés/Factsheets
Vereinbarung oder Durchführung eines Besichtigungstermins
Aufnahme von Vertragsverhandlungen über ein durch den Makler angebotenes Objekt
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit erkennt der Kunde die Provisionspflicht an.
§ 2 Tätigkeit des Maklers
Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeiten. Ein Provisionsanspruch entsteht bereits dann, wenn der Makler die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachweist. Der Makler schuldet keinen Erfolg im Sinne eines Vertragsabschlusses.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien (z. B. Käufer und Verkäufer oder Vermieter und Mieter) provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
§ 4 Vertraulichkeit
Alle durch den Makler übermittelten Informationen, insbesondere Exposés und Objektdaten, sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig. Bei Verstoß und Zustandekommen eines Hauptvertrages ist der Weitergebende zur Zahlung der Provision verpflichtet.
§ 5 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies zur Durchführung des Maklervertrags erforderlich ist.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom jeweiligen Eigentümer oder Dritten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Der Makler haftet nur bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Rückfrageklausel
Eigentümer verpflichten sich, vor Abschluss eines Hauptvertrages mit einem Interessenten beim Makler anzufragen, ob dieser durch die Tätigkeit des Maklers vermittelt wurde.
§ 8 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss genügt. Der Anspruch besteht auch, wenn:
ein wirtschaftlich gleichartiges Geschäft zustande kommt
der Vertrag zu abweichenden Konditionen abgeschlossen wird
§ 9 Provision bei Immobilienkauf
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Immobilien richtet sich die Provision nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Wohnimmobilien gilt: Die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer entsprechend den gesetzlichen Regelungen geteilt. Bei gewerblichen Immobilien können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 10 Provision bei Vermietung
Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gilt das Bestellerprinzip. Die Provision ist ausschließlich vom Auftraggeber zu zahlen, der den Makler beauftragt hat. Bei gewerblichen Mietverhältnissen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 11 Höhe und Fälligkeit der Provision
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss:
des notariellen Kaufvertrages oder
des Mietvertrages
Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung bzw. dem Exposé.
§ 12 Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die in engem wirtschaftlichem oder zeitlichem Zusammenhang mit dem ursprünglich vermittelten Geschäft stehen. Dies gilt insbesondere bei:
Erweiterungen
Anschlussverträgen
Umgehungsgeschäften
§ 13 Aufwendungsersatz
Sofern ein Vertrag nicht zustande kommt, besteht kein Anspruch auf Provision. Ein Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen bleibt vorbehalten, sofern dies gesondert vereinbart wurde.
§ 14 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbrauchern steht bei Abschluss eines Maklervertrags außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert. Der Kunde kann verlangen, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird. In diesem Fall kann bei vollständiger Leistungserbringung ein Wertersatzanspruch bestehen.
§ 15 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, wird als Gerichtsstand der Sitz des Maklers vereinbart. Es gilt deutsches Recht
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026
PROMUS Immobilien-Management GmbH - Senefelderstraße 23, 86368 Gersthofen (DE) - HRB 22819 - Geschäftsführung: Sargon Hiyo